Nachhaltigkeitszertifizierung von Fasermaterialien: was fordern Sie an?

Nachhaltigkeit, Normen und Innovation16. Juli 202610 Min. LesezeitPortretfoto van Sjors BeemsterboerVerfasst von Sjors Beemsterboer

Wer Faserverstärkung in einer Ausschreibung oder Nachhaltigkeitsberichterstattung anführt, hat mit Zertifizierung zu tun. Eine Anforderungs-Checkliste je Dokumenttyp: was ist es, wer stellt es aus und wann ist es Pflicht.

Beim Einkauf von Faserbewehrung fordern Sie vier Arten von Dokumenten an: Produktzertifizierung (CE-Kennzeichnung nach EN 14889, für den belgischen Markt ergänzt um eine ATG-Zulassung), eine Umweltdeklaration (EPD) mit Angabe der NMD-Kategorie, die umwelthygienische Zulassung für Asphaltzusätze (OPWA-Liste, BRL 9320/NL BSB) und die normative Bemessungsbasis wie fib Bulletin 105. Eine Umweltdeklaration der Kategorie 1 ist direkt und ohne Zuschlag in MKI- und MPG-Berechnungen nutzbar.

Warum Sie Zertifikate schon in der Angebotsphase anfordern

Zertifikate sind kein Papierkram fürs Archiv, sondern entscheiden vorab, ob eine Faser in Ihrem Projekt überhaupt einsetzbar ist. Drei Beispiele aus der Praxis: Ein Tragwerksplaner darf Faserleistungen nur in seine Berechnung aufnehmen, wenn die Faser unter dem richtigen Konformitätssystem CE-gekennzeichnet ist; ein Asphaltmischwerk darf einen Zusatz nur ohne zusätzliche Auslauguntersuchung dosieren, wenn er auf der OPWA-Liste steht; und in einer MKI-gesteuerten Ausschreibung zählt eine Umweltbehauptung nur, wenn eine verifizierte Umweltdeklaration dahintersteht.

Wer die Dokumente erst nach der Vergabe anfordert, entdeckt Lücken in dem Moment, in dem ein Produktwechsel teuer ist. Dieser Artikel geht deshalb je Dokumenttyp vier Fragen durch: Was ist es, wer stellt es aus, wann ist es Pflicht und was fordern Sie konkret bei Ihrem Lieferanten an? Die zugrunde liegenden Normen behandeln wir im Detail in den Artikeln unserer Pillar-Seite Nachhaltigkeit, Normen und Innovation.

Die Dokumenttypen im Überblick

• CE-Kennzeichnung (EN 14889) — gesetzlich verpflichtende Produktkonformität für Betonfasern; ausgestellt auf Basis von Prüfungen durch eine notifizierte Stelle.

• ATG-Zulassung — freiwillige belgische technische Zulassung, die die Eignung für die Anwendung attestiert; relevant bei Projekten in Belgien.

• EPD / Umweltdeklaration — verifizierte Umweltdaten je Produktlebenszyklus; nötig für MKI-, MPG- und CO₂-Nachweise.

• NMD-Aufnahme (Kategorie 1, 2 oder 3) — bestimmt, wie die Umweltdaten in niederländischen Rechenwerkzeugen zählen.

• OPWA-Liste (BRL 9320 / NL BSB) — umwelthygienische Zulassung für Asphaltzusätze.

• Bemessungsnormen (fib Bulletin 105, CUR-Empfehlung 111, EN 14651) — kein Zertifikat, aber die Rechenbasis, nach der die Aufsichtsbehörde fragt.

CE-Kennzeichnung nach EN 14889: die gesetzliche Basis

Was ist es? Die EN 14889 ist die europäische Produktnorm für Fasern in Beton: Teil 1 für Stahlfasern, Teil 2 für Polymerfasern. Die daraus folgende CE-Kennzeichnung erklärt, dass die angegebenen Eigenschaften — Zugfestigkeit, Länge, Schlankheit und der Effekt auf die Nachrissbiegezugfestigkeit im Balkenversuch nach EN 14651 — normgerecht bestimmt und kontrolliert wurden.

Wer stellt sie aus und wann ist sie Pflicht? Der Hersteller bringt die Kennzeichnung auf Basis von Prüfungen und Überwachung durch eine notifizierte Stelle (Notified Body) an. Für tragende Anwendungen gilt das strengere Konformitätssystem 1 mit laufender externer Produktionskontrolle; für nichttragende Verwendung genügt System 3. Die CE-Kennzeichnung ist Pflicht für jede Faser, die in der EU als Betonbewehrung auf den Markt kommt. Wie Klasseneinteilung und Systeme genau funktionieren, lesen Sie in unserem Artikel über EN 14889 und CE-Kennzeichnung für Faserbeton.

Beispielfrage an Ihren Lieferanten: Liefern Sie die Leistungserklärung (DoP) mit, unter Angabe des Konformitätssystems und der deklarierten Nachrissbiegezugfestigkeit bei der vorgesehenen Dosierung.

ATG-Zulassung: technische Zulassung für den belgischen Markt

Was ist es? Eine ATG-Zulassung (Technische Goedkeuring / Agrément Technique) ist ein freiwilliges Attest mit Zertifikat aus dem belgischen Zulassungssystem. Wo die CE-Kennzeichnung nur erklärt, dass Eigenschaften normgerecht gemessen wurden, äußert sich eine ATG auch zur Eignung des Produkts für eine beschriebene Anwendung — bei Bewehrungsfasern also zu Zugfestigkeit, Abmessungen und Verbundverhalten in der vorgesehenen Betonanwendung, inklusive laufender Werkskontrolle.

Wer stellt sie aus und wann ist sie relevant? ATGs werden innerhalb der belgischen Union für die technische Zulassung im Bauwesen (UBAtc/BUtgb) ausgestellt und sind in der Regel fünf Jahre gültig, mit Zwischenkontrollen. Verpflichtend ist eine ATG nie, aber belgische Auftraggeber und Ingenieurbüros verlangen sie in Leistungsverzeichnissen regelmäßig — für Bauunternehmen, die auch grenzüberschreitend arbeiten, ist das also kein Randfall. In den Niederlanden erfüllt die Kombination aus CE-Kennzeichnung (System 1) und einer Bewertung nach CUR-Empfehlung 111 eine vergleichbare Rolle.

Beispielfrage an Ihren Lieferanten: Gibt es für diese Faser eine gültige ATG oder gleichwertige technische Zulassung, und falls nicht: Welche Begründung akzeptiert das Ingenieurbüro als Alternative?

EPD und Umweltdeklaration: die Umweltdaten hinter Ihrer Behauptung

Für jede Nachhaltigkeitsbehauptung in einer Ausschreibung — MKI, MPG oder CO₂-Reduktion — ist die Umweltdeklaration das Quelldokument. Für EPDs von Bauprodukten gilt dabei eine feste Kette: Eine Lebenszyklusanalyse liefert die Daten, die EPD legt sie verifiziert fest, und die Nationale Milieudatabase macht sie in Rechenwerkzeugen nutzbar.

Was ist eine EPD (Environmental Product Declaration)?

Eine Environmental Product Declaration ist ein standardisiertes Umweltprofil eines Produkts über seinen Lebenszyklus, erstellt nach EN 15804+A2 und ISO 14025. Die Deklaration berichtet je Lebensphase (Module A1-A3 Herstellung, A4-A5 Bau, B Nutzung, C Rückbau und D Wiederverwendung) Werte für neunzehn Umweltwirkungskategorien, darunter Klimawandel, Versauerung und Rohstoffverknappung. Ein unabhängiger, anerkannter Verifizierer prüft die zugrunde liegende Berechnung; danach ist die EPD in der Regel fünf Jahre gültig — oder kürzer, wenn sich Rezeptur oder Produktionsprozess wesentlich ändern.

Fordern Sie die EPD immer für das Faserprodukt selbst an, nicht nur für die Endmischung. Nur dann kann Ihr Betontechnologe oder Asphaltmischwerk den Effekt der Faser im Umweltprofil der kompletten Mischung durchrechnen. So ist für unsere Makrofaser TwistR eine EPD nach EN 15804+A2 verfügbar (ISO 14025 / ISO 21930), was die bis zu 98 % CO₂-Reduktion gegenüber traditioneller Stahlbewehrung nachvollziehbar macht statt zur Prospektbehauptung.

Kategorie 1, 2 und 3 in der Nationale Milieudatabase

Die Nationale Milieudatabase (NMD) ist die niederländische Quelle, aus der Rechenwerkzeuge wie DuboCalc und MPG-Software ihre Produktkarten beziehen. Die Kategorie bestimmt das Gewicht der Daten:

• Kategorie 1 — markengebundene Umweltdeklaration, geprüft durch einen anerkannten Verifizierer. Höchste Sicherheit, zählt ohne Zuschlag.

• Kategorie 2 — markenunabhängige (Branchendurchschnitts-)Daten, ebenfalls geprüft. Nutzbar, aber nicht differenzierend für Ihr spezifisches Produkt.

• Kategorie 3 — ungeprüfte, generische Daten. Diese erhalten einen Zuschlag von 30 % auf die Umweltwerte — eine direkte Strafe auf Ihr MKI- oder MPG-Ergebnis.

Für ein Angebot, in dem die Umweltleistung gewichtet wird, ist eine Umweltdeklaration der Kategorie 1 also keine Formalität, sondern Rechenvorteil: Dasselbe Produkt schneidet mit Kategorie-3-Daten 30 % schlechter ab als mit verifizierten eigenen Daten. Fragen Sie deshalb nicht nur, ob ein Produkt in der NMD steht, sondern in welcher Kategorie und unter welchem Kartennamen.

Beispielfrage an Ihren Lieferanten: In welcher NMD-Kategorie ist das Produkt aufgenommen, wie lange ist die Deklaration gültig und dürfen wir den Verifizierungsbericht einsehen?

NIBE-Umweltdatenbank und andere Klassifizierungen

Neben der NMD begegnet Ihnen in Leistungsverzeichnissen und Nachhaltigkeitsberichten die NIBE-Umweltdatenbank: eine unabhängige Klassifizierung, die Bauprodukte je Anwendung in Umweltklassen einteilt (von 1a, beste Wahl, bis 7c). NIBE stützt sich auf dieselbe LCA-Systematik, ist aber ein Vergleichsinstrument, keine offizielle Rechenquelle: Für eine MPG- oder MKI-Berechnung zählt ausschließlich die NMD-Karte. Praktisch als schneller Vergleich zwischen Produktalternativen, kein Ersatz für eine Kategorie-1-Deklaration.

Wie funktioniert eine LCA-Berechnung?

Jede EPD und jeder MKI-Wert beginnt mit einer LCA-Berechnung (Lebenszyklusanalyse). Sie verläuft in vier Schritten nach ISO 14040/14044 und, für den niederländischen Bau, der Bepalingsmethode Milieuprestatie Bouwwerken:

• Schritt 1: Ziel und Rahmen — welches Produkt, welche funktionale Einheit (zum Beispiel 1 kg Faser oder 1 m³ Faserbeton) und welche Lebensphasen (cradle-to-gate oder cradle-to-grave).

• Schritt 2: Sachbilanz — alle Rohstoffe, Energie, Transporte und Emissionen je Phase erfassen.

• Schritt 3: Wirkungsabschätzung — die Sachbilanz übersetzt in die neunzehn Umweltwirkungskategorien der EN 15804+A2.

• Schritt 4: Auswertung und Bericht — die Basis für die EPD und, nach Gewichtung in Euro (jedes kg CO₂-Äquivalent zählt zum Beispiel mit 0,05 €), den MKI-Wert.

Achten Sie beim Vergleich von LCA-Ergebnissen immer auf funktionale Einheit und Rahmen: Ein Cradle-to-gate-Wert je Kilogramm Faser sagt wenig, solange er nicht auf die komplette Mischung je m³ oder je Tonne über die Lebensdauer umgerechnet ist. Wie dieser MKI-Wert anschließend in DuboCalc einen fiktiven Nachlass auf Ihren Angebotspreis ergibt, lesen Sie im Artikel MKI und DuboCalc für Faserbewehrung.

Asphalt: OPWA-Liste, BRL 9320 und die PCR Asphalt

Bei Asphaltzusätzen kommt eine umwelthygienische Ebene hinzu. Zusätze müssen auf der OPWA-Liste stehen, um ohne zusätzliche Auslauguntersuchung unter einem NL-BSB®-Zertifikat (BRL 9320) des Asphaltmischwerks dosiert werden zu dürfen. Unsere Asphaltfaser AsphaltX steht auf der OPWA-Liste mit einem maximal anwendbaren Anteil von 0,1 % — deutlich über der Empfehlungsdosierung von circa 500 Gramm pro Tonne (0,05 %, abhängig von Mischung und Anwendung). Die vollständige Systematik steht in unserem Artikel über die OPWA-Liste und BRL 9320.

Für die Umweltleistung von Asphaltmischungen gilt daneben die PCR Asphalt als Produktkategorieregel: Sie legt fest, wie Umweltprofile von (faserverstärkten) Mischungen berechnet werden müssen, damit EPDs untereinander vergleichbar sind. Die 2026er-Aktualisierung der PCR Asphalt ist dabei die aktuellste Fassung.

Beispielfrage an Ihren Lieferanten: Zeigen Sie den OPWA-Eintrag mit dem maximal anwendbaren Anteil und bestätigen Sie, dass die EPD-Daten der Mischung nach der aktuellen PCR Asphalt erstellt sind.

Bemessungsnormen: fib Bulletin 105 und CUR-Empfehlung 111

Zertifikate sagen, was eine Faser ist; Bemessungsnormen bestimmen, was Sie damit dürfen. Für faserverstärkten Beton in (semi-)tragenden Anwendungen bildet fib Bulletin 105 die internationale Rechenbasis, in den Niederlanden ergänzt durch die CUR-Empfehlung 111 als Prüfrahmen und die EN 14651 als zugehörige Prüfmethode. Fordern Sie bei Ihrem Lieferanten Leistungsdaten in der Form an, die Ihr Tragwerksplaner braucht (Nachrissbiegezugfestigkeitsklassen bei konkreten Dosierungen) — und halten Sie an der Regel fest, dass Fasern traditionelle Bewehrung nicht immer vollständig ersetzen: Bei tragenden Bauteilen gehört eine Berechnung durch den Tragwerksplaner dazu.

Qualitätssicherung bei der Verarbeitung

Eines steht in keinem Zertifikat: wie sich die Faser im Mischer Ihres Beton- oder Asphaltwerks verhält. Homogene Verteilung, korrekte Dosierung und das Ausbleiben von Igelbildung sind Praxisaspekte, die Sie nur über Referenzprojekte des verarbeitenden Betriebs und eine Probemischung vorab prüfen. Die Erfahrung des Lieferanten mit vergleichbaren Projekten wiegt deshalb mindestens so schwer wie das Zertifikat selbst; worauf Sie weiter achten, lesen Sie in den richtigen Lieferanten für Faserverstärkung wählen.

Anforderungs-Checkliste für Ihre Angebotsanfrage

Nehmen Sie diese sechs Punkte standardmäßig in Ihre Angebots- oder Ausschreibungsanfrage auf:

• Leistungserklärung (DoP) zur CE-Kennzeichnung nach EN 14889, mit Konformitätssystem und Nachrissbiegezugfestigkeit bei der vorgesehenen Dosierung.

• ATG-Zulassung oder gleichwertige technische Zulassung bei tragenden Anwendungen in Belgien.

• EPD der Faser selbst (EN 15804+A2), inklusive Gültigkeitsdatum und Verifizierer.

• NMD-Aufnahme mit Kategorieangabe — Kategorie 1 verhindert den 30-%-Zuschlag in MKI- und MPG-Berechnungen.

• Für Asphalt: OPWA-Eintrag (BRL 9320 / NL BSB) mit maximal anwendbarem Anteil, plus EPD-Daten nach der aktuellen PCR Asphalt.

• Referenzprojekte vergleichbarer Mischungen und die Möglichkeit einer Probemischung.

Für unsere eigenen Produkte stehen die Dokumente auf den Seiten Zertifikate und Datenblätter bereit; möchten Sie das komplette Set für ein konkretes Projekt erhalten, senden wir es mit Ihrem Angebot mit.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine ATG-Zulassung?
Eine ATG-Zulassung (Technische Goedkeuring) ist ein freiwilliges belgisches Attest mit Zertifikat, ausgestellt innerhalb der UBAtc/BUtgb und in der Regel fünf Jahre gültig. Anders als die CE-Kennzeichnung, die nur Messmethoden absichert, äußert sich eine ATG zur Eignung des Produkts für eine beschriebene Anwendung, inklusive laufender Werkskontrolle. Belgische Auftraggeber verlangen sie in Leistungsverzeichnissen regelmäßig; in den Niederlanden erfüllen CE-System 1 und CUR-Empfehlung 111 eine vergleichbare Rolle.
Welche Zertifikate fordere ich bei Faserbewehrung an?
Vier Dokumenttypen: die Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung nach EN 14889 (mit Konformitätssystem und Nachrissbiegezugfestigkeit), eine EPD nach EN 15804+A2 mit NMD-Kategorieangabe, für Asphaltzusätze den OPWA-Eintrag unter BRL 9320/NL BSB und bei belgischen tragenden Anwendungen eine ATG-Zulassung. Fordern Sie außerdem Referenzprojekte an — die Verarbeitbarkeit im Mischer steht in keinem Zertifikat. Eine Übersicht je Produkt finden Sie auf unserer Zertifikateseite.
Was ist der Unterschied zwischen einer Umweltdeklaration der Kategorie 1, 2 und 3?
Kategorie 1 ist eine markengebundene Umweltdeklaration, die von einem anerkannten Verifizierer geprüft wurde; Kategorie 2 enthält geprüfte Branchendurchschnittsdaten; Kategorie 3 besteht aus ungeprüften generischen Daten und erhält in der Nationale Milieudatabase einen Zuschlag von 30 % auf die Umweltwerte. Für Ausschreibungen, in denen MKI oder MPG gewichtet werden, bringt eine Kategorie-1-Deklaration also direkten Rechenvorteil gegenüber generischen Daten.
Wie lange ist eine EPD gültig?
Eine EPD nach EN 15804+A2 und ISO 14025 ist in der Regel fünf Jahre ab Veröffentlichung gültig. Die Deklaration muss früher überarbeitet werden, wenn sich Rezeptur, Rohstoffe oder Produktionsprozess wesentlich ändern, weil die zugrunde liegende LCA-Berechnung dann nicht mehr repräsentativ ist. Prüfen Sie beim Anfordern daher immer Veröffentlichungs- und Enddatum und ob das deklarierte Produkt exakt der gelieferten Variante entspricht.
Was ist der Unterschied zwischen der NMD und der NIBE-Umweltdatenbank?
Die Nationale Milieudatabase (NMD) ist die offizielle niederländische Rechenquelle: DuboCalc und MPG-Software rechnen ausschließlich mit NMD-Produktkarten. Die NIBE-Umweltdatenbank ist ein unabhängiges Vergleichsinstrument, das Produkte je Anwendung in Umweltklassen von 1a bis 7c einteilt, auf Basis derselben LCA-Systematik. NIBE hilft beim schnellen Vergleich von Alternativen; für einen formalen MKI- oder MPG-Nachweis zählt nur die NMD-Aufnahme.

Genannte Produkte

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  • Dosierung2,0 – 6,0 kg/m³
€ 7,43/ kgMehr Informationen

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AsphaltX® — Asphaltfasern
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  • TypFasermischung Aramid (Twaron®) + Polyolefin
  • Länge± 19 mm
  • ZugfestigkeitTwaron 3000 MPa · Polyolefin 483 MPa
  • Spezifisches GewichtTwaron 1,45 · Polyolefin 0,91 g/cm³

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