Faserbewehrten Asphalt ausschreiben: Worauf achten?
Praktische Checkliste für Gemeinden, Provinzen und Wasserverbände, die faserbewehrten Asphalt ausschreiben wollen: Mustertext fürs Leistungsverzeichnis, EMVI-Kriterium, Marktkonsultation und OPWA-Zulassung.
Faserbewehrten Asphalt nehmen Sie am besten funktional in eine Ausschreibung für Straßenerhaltung auf: Legen Sie Leistungsanforderungen an Lebensdauer, MKI-Wert und maximale Produktionstemperatur fest, statt ein einzelnes Produkt vorzuschreiben. Prüfen Sie, ob die Faser auf der OPWA-Liste steht, verlangen Sie einen Nachweis nach der PCR Asphalt 2026 und nehmen Sie Garantie- und Monitoringklauseln auf. So bleibt die Ausschreibung marktbreit und objektiv vergleichbar.
Warum Faserbewehrung explizit in die Ausschreibung aufnehmen?
Ohne explizite Nennung wählen Bauunternehmen in der Regel die gängige, bekannteste Lösung: polymermodifiziertes Bitumen (PMB) oder Bewehrungsgitter. Wollen Sie die Vorteile der Faserbewehrung nutzen — eine 15 bis 20 °C niedrigere Produktionstemperatur, bessere Recyclingfähigkeit und eine geringere Umweltbelastung —, dann muss sich das in der Ausschreibung als Anforderung oder Zuschlagskriterium wiederfinden. Andernfalls gewinnt die Standardlösung fast immer über Vertrautheit, nicht über Leistung. Das gilt für eine einzelne Fahrbahnerneuerung genauso wie für jede reguläre Ausschreibung der Straßenerhaltung: Wer nachhaltigen Asphalt vergeben will, verankert das im Leistungsverzeichnis.
Diese Zahlen sind keine Lieferantenbehauptung. In der FIBRA-Untersuchung auf der A73 bei Roermond wurden die faserbewehrten Mischungen bei circa 159–165 °C produziert, gegenüber circa 181 °C für die PMB-Referenz — bei vergleichbarer Praxisleistung auf einem Abschnitt mit rund 50.000 Fahrzeugen pro Werktag. Die Lebenszyklusanalyse zeigte für die PMB-Mischung zudem die höchste Umweltbelastung: gut 10 % Unterschied beim Umweltkostenindikator auf Cradle-to-Gate-Ebene. Mehr Hintergrund zur Technik finden Sie auf der Themenseite über faserbewehrten Asphalt.
Funktional spezifizieren oder Fasertyp vorschreiben?
Es gibt zwei Ansätze, um faserbewehrten Asphalt in ein Leistungsverzeichnis für den Straßenbau zu bringen. Die Unterschiede im Überblick:
• Ausschreibungsform — funktional: Sie legen Leistungsanforderungen fest (Mindest-ITS-Wert, maximale Produktionstemperatur, Lebensdauer, MKI-Wert); produktbezogen: Sie schreiben Fasertyp und Dosierung vor.
• Innovationsspielraum — funktional: Der Markt wählt selbst das Mittel; produktbezogen: kein Raum für Alternativen.
• Wettbewerb — funktional: Mehrere Mischwerke und Lieferanten können anbieten; produktbezogen: Risiko, dass faktisch nur eine Partei die Anforderungen erfüllen kann.
• Sicherheit über das Endergebnis — funktional: abhängig von den geforderten Nachweisen; produktbezogen: größer, aber das Auswahlrisiko liegt bei Ihnen als Auftraggeber.
• Vergaberechtlich — funktional: keine Diskussion; produktbezogen: Markennamen erfordern den Zusatz „oder gleichwertig“.
Für die meisten Ausschreibungen ist das funktionale Spezifizieren der Faserbewehrung der gängige und flexible Ansatz, ergänzt um einen Verweis auf nachgewiesene Praxisergebnisse wie die Ergebnisse der FIBRA-Versuchsstrecke auf der A73. So halten Sie die Ausschreibung offen und verhindern zugleich, dass Papierversprechen den Ausschlag geben.
Mustertext fürs Leistungsverzeichnis und EMVI-Kriterium
Die folgenden Texte sind indikativ und als Ausgangspunkt gedacht; passen Sie sie an Ihre eigene Ausschreibungssystematik (in den Niederlanden: RAW) und Projektsituation an.
Beispiel: funktionale Position Deckschicht
Die Deckschicht wird in einer Asphaltmischung mit einer maximalen Produktionstemperatur von 165 °C ausgeführt. Der Bieter belegt die erwartete Lebensdauer der Mischung mit unabhängiger Praxisforschung oder dokumentierten Ergebnissen von Versuchsstrecken. Eingesetzte Zusätze sind umwelthygienisch zugelassen gemäß dem Bodenqualitätserlass (Besluit bodemkwaliteit): aufgenommen auf der OPWA-Liste oder nachweislich gleichwertig über eine Auslauguntersuchung an der Mischung. Der MKI-Wert der angebotenen Mischung ist nach der PCR Asphalt 2026 berechnet und verifiziert in der nationalen Umweltdatenbank (NMD) hinterlegt.
Beispiel: EMVI-Zuschlagskriterium Nachhaltigkeit
Zuschlagskriterium Nachhaltigkeit Deckschicht: Der Bieter erhält einen fiktiven Abschlag im Verhältnis zum MKI-Wert pro Tonne Mischgut, berechnet in DuboCalc nach der PCR Asphalt 2026, mit der Branchenreferenzmischung als Referenzwert. Lebensdauerzusagen zählen nur mit, wenn sie mit unabhängig validierten Praxisdaten belegt sind; die angegebene Lebensdauer wird als Garantieverpflichtung in den Vertrag aufgenommen.
Wie der fiktive Abschlag in die Rangfolge der Angebote einfließt — und wie Sie MKI-Gewinn in DuboCalc nachweisen —, lesen Sie im Artikel über MKI und DuboCalc. Der MKI-Wert von Asphalt wird damit zu einer objektiv vergleichbaren Größe statt eines Marketingbegriffs.
Schrittplan: Marktkonsultation vor der Ausschreibung
Eine Marktkonsultation verhindert den häufigsten Fehler beim Ausschreiben innovativer Mischungen: eine Anfrage, auf die der Markt nicht bieten kann. Ein praktikabler Schrittplan:
• Schritt 1 — Lösungswege inventarisieren: Faserbewehrung, PMB und Bewehrungsgitter, jeweils mit Referenzprojekten und verfügbaren Umweltdaten.
• Schritt 2 — ein Konsultationsdokument veröffentlichen (in den Niederlanden etwa über TenderNed) mit konkreten Fragen: Welche Leistungen können Sie belegen, bei welcher Dosierung, mit welcher Erfahrung im Asphaltmischwerk?
• Schritt 3 — die Entwurfsanforderungen auf Marktbreite prüfen: Können mindestens drei Parteien realistisch anbieten? Falls nicht, die funktionale Bandbreite erweitern.
• Schritt 4 — die Erkenntnisse in funktionale Anforderungen plus ein EMVI-Kriterium überführen und vorab transparent machen, wie Sie Zusagen verifizieren werden.
• Schritt 5 — die Garantie- und Monitoringsystematik bereits in der Konsultation ankündigen, damit Bieter sie einpreisen können, statt später darüber zu verhandeln.
Für ein einzelnes Erhaltungslos kann dieses Verfahren kompakt bleiben: Eine schriftliche Konsultationsrunde von vier bis sechs Wochen genügt oft schon, um die Anfrage scharf zu bekommen.
Checkliste: Worauf im Leistungsverzeichnis achten
• Umwelthygienische Zulassung — Asphalt fällt unter den Bodenqualitätserlass; ein Zusatz muss auf der OPWA-Liste stehen oder gleichwertig untersucht sein. Wie BRL 9320 und NL BSB für Asphaltzusätze funktionieren, lesen Sie im OPWA-Artikel; AsphaltX® ist beispielsweise eine Asphaltfaser, die auf der OPWA-Liste aufgenommen ist, mit einem Maximum von 0,1 % (1 kg pro Tonne).
• Nachweis der Umweltleistung — verlangen Sie eine MKI-Berechnung nach der PCR Asphalt 2026, verifiziert in der NMD hinterlegt, damit faserbewehrte Mischungen objektiv mit PMB-Alternativen vergleichbar sind.
• Lebensdauernachweis — akzeptieren Sie keine bloßen Lieferantenbehauptungen; verlangen Sie unabhängige Praxisforschung oder Daten von Versuchsstrecken, wie die FIBRA-Untersuchung auf der A73.
• Produktions- und Verarbeitungserfahrung — lassen Sie das bietende Asphaltmischwerk nachweisen, dass es die Faser homogen verarbeiten kann, etwa über Projektreferenzen. Die Faserdosierung erfordert keine angepasste Ausrüstung, wohl aber nachweisbare Prozesserfahrung.
• Garantie und Monitoring — nehmen Sie Garantieklauseln zur zu erreichenden Lebensdauer auf und erwägen Sie eine Monitoringverpflichtung (visuelle Inspektion und Griffigkeitsmessung) während der Garantiezeit, anknüpfend an Ihren regulären Inspektionszyklus nach der CROW-Systematik für die Straßenerhaltung.
• CO₂-Leistungsleiter — die niedrigere Produktionstemperatur und die geringere Abhängigkeit von PMB liefern direkt verwertbaren Input für den Nachhaltigkeitszuschlag und die eigene Leiterambition der Bieter.
Rahmenvereinbarung Straßenerhaltung: Faserbewehrung strukturell verankern
Viel kommunale und provinziale Straßenerhaltung läuft nicht über Einzelprojekte, sondern über eine Rahmenvereinbarung für kleine und große Erhaltungsmaßnahmen, oft mit einer Laufzeit von zwei bis vier Jahren. Gerade dort lohnt es sich, die Faserbewehrung gleich zu Beginn zu regeln: Nehmen Sie in die Rahmenvereinbarung eine Nachhaltigkeitsvariante oder eine optionale Position für faserbewehrte Deckschichten auf, mit vorab festgelegten funktionalen Anforderungen und Verrechnungspreisen. So muss nicht jedes Teilprojekt eine eigene Ausschreibung durchlaufen, und der Straßenbetreiber kann je Erhaltungsmaßnahme wählen.
Knüpfen Sie bei der Erhaltungsplanung an die Systematik an, die Sie bereits nutzen: die CROW-Richtlinien für rationales Straßenmanagement, mit visuellen Inspektionen als Basis. Faserbewehrte Abschnitte können Sie innerhalb desselben Inspektionszyklus verfolgen — auf der A73 geschieht das mit zusätzlichen Videoinspektionen in Jahr 2 und Jahr 5, ergänzend zum regulären Monitoringprogramm von Rijkswaterstaat. Das macht die Rahmenvereinbarung zugleich zu einer Lernumgebung: Nach einer Vertragsperiode verfügen Sie über eigene Daten zu Lebensdauer und Schadensbild.
Häufige Fallstricke
• Zu eng vorschreiben ohne Marktkonsultation, sodass faktisch nur ein Lieferant anbieten kann — vergaberechtlich angreifbar und schlecht für die Preisbildung.
• Keine Anforderungen an die Produktionserfahrung stellen, mit dem Risiko einer mangelhaften Ausführung durch ein Mischwerk, das noch nie Fasern dosiert hat.
• Unzureichende Nachweise für Umwelt- und Lebensdauerzusagen verlangen, sodass Nachhaltigkeitsvorteile zwischen Bietern nicht objektiv vergleichbar sind.
• MKI abfragen ohne Verifizierungsanforderung: Eine nicht verifizierte LCA ist in DuboCalc nichts wert und öffnet die Tür für Papieroptimierung.
• Monitoring vergessen: Ohne Nullmessung und Inspektionsvereinbarungen können Sie eine Lebensdauergarantie später nicht durchsetzen.
Von der Ausschreibung zur Ausführung
Eine gute Ausschreibung kombiniert funktionale Anforderungen, ein verifizierbares EMVI-Kriterium und realistische Nachweispflichten. Die Praxis zeigt, dass es funktioniert: Auf der Provinzstraße N337 zwischen Zwolle und Deventer wurde über 8 Kilometer faserbewehrter Asphalt eingebaut, ohne Anpassung der Rezeptur des Asphaltmischwerks, mit einer Aramid-Dosierung in der Größenordnung von 0,05 % (circa 500 Gramm pro Tonne, abhängig von Mischung und Anwendung).
Dutch Fiber Trading unterstützt Auftraggeber und Ausschreibungsverfasser mit Mustertexten für das Leistungsverzeichnis, Dosierungsberatung und der zugehörigen Umweltdokumentation. Fordern Sie ein Angebot oder eine Ausschreibungsberatung an oder legen Sie Ihre Vergabefrage unseren Beratern vor — auch für eine Zweitmeinung zu einem Ausschreibungsentwurf.
Häufig gestellte Fragen
- Darf ich in einer Ausschreibung ein bestimmtes Faserprodukt vorschreiben?
- Nur mit dem Zusatz „oder gleichwertig“: Das Vergaberecht verbietet Markenanforderungen, die den Wettbewerb unnötig einschränken. In der Praxis ist funktionales Spezifizieren robuster — legen Sie Leistungsanforderungen an Lebensdauer, Produktionstemperatur und MKI fest und verlangen Sie Belege mit unabhängigen Praxisdaten wie der FIBRA-Untersuchung auf der A73. So erhalten Sie das gewünschte Ergebnis ohne rechtliches Risiko.
- Wie vergleiche ich die Umweltleistung von faserbewehrtem Asphalt mit PMB?
- Über den MKI-Wert, berechnet nach der PCR Asphalt 2026 und verifiziert in der nationalen Umweltdatenbank hinterlegt. Diese einheitlichen Rechenregeln machen Mischungen objektiv vergleichbar. In der FIBRA-Untersuchung hatte die PMB-Referenzmischung auf Cradle-to-Gate-Ebene gut 10 % höhere Umweltkosten als die faserbewehrten Varianten, unter anderem wegen der circa 15–20 °C höheren Produktionstemperatur.
- Was bedeutet die OPWA-Liste für meine Ausschreibung?
- Asphalt fällt unter den niederländischen Bodenqualitätserlass: Jeder Zusatz muss umwelthygienisch zugelassen sein. Steht eine Faser auf der OPWA-Liste, fällt die Mischung innerhalb der angegebenen Bandbreite unter das NL-BSB-Zertifikat des Mischwerks, ohne zusätzliche Auslauguntersuchung. AsphaltX® steht auf der OPWA-Liste mit einem Maximum von 0,1 % — die Empfehlungsdosierung von circa 0,05 % liegt deutlich darunter.
- Passt faserbewehrter Asphalt in eine Rahmenvereinbarung für Straßenerhaltung?
- Ja, und das ist oft der effizienteste Weg. Nehmen Sie zu Beginn der Rahmenvereinbarung eine Nachhaltigkeitsvariante oder optionale Position mit funktionalen Anforderungen und Verrechnungspreisen für faserbewehrte Deckschichten auf. Der Straßenbetreiber kann dann je Erhaltungsmaßnahme wählen, ohne separate Ausschreibung, und Sie bauen innerhalb einer Vertragsperiode eigene Monitoringdaten über den regulären CROW-Inspektionszyklus auf.
- Welche Garantien und welches Monitoring kann ich bei faserbewehrtem Asphalt verlangen?
- Üblich sind eine Lebensdauergarantie auf die angegebene Leistung, kombiniert mit einer Monitoringverpflichtung: visuelle Inspektion und Griffigkeitsmessung während der Garantiezeit, anknüpfend an Ihr reguläres Inspektionsprogramm. Auf der A73 sind zusätzlich Videoinspektionen in Jahr 2 und Jahr 5 vereinbart. Halten Sie die Nullmessung direkt nach der Verkehrsfreigabe fest — ohne Nullmessung ist eine Garantie später nicht durchsetzbar.
Genannte Produkte

AsphaltX®
2000 Filamente pro Aramidstrang — 45% mehr als bei Wettbewerbern. Niedrigster CO₂-Fußabdruck, europäische Produktion, bewährt auf der N337.
- TypFasermischung Aramid (Twaron®) + Polyolefin
- Länge± 19 mm
- ZugfestigkeitTwaron 3000 MPa · Polyolefin 483 MPa
- Spezifisches GewichtTwaron 1,45 · Polyolefin 0,91 g/cm³